Gute Nachricht für alle, die elektrisch fahren: Seit dem 1. Oktober 2026 brauchen Autos mit E-Kennzeichen keine grüne Umweltplakette mehr, um in eine Umweltzone zu fahren. Wir erklären, was sich ändert und für wen die bisherige Regel weiter gilt.
Bisher galt eine einfache Regel: Wer mit dem Auto in eine Umweltzone fahren wollte, brauchte die grüne Plakette an der Windschutzscheibe. Das betraf auch Elektroautos, obwohl sie unterwegs keine Abgase ausstoßen. Damit ist jetzt Schluss. Der Bundesrat hat der neuen Regel am 25. September 2026 zugestimmt, seit dem 1. Oktober 2026 gilt sie.
Für wen gilt die Ausnahme?
Entscheidend ist das E am Ende des Nummernschilds. Die Befreiung gilt für reine Elektroautos und für Plug-in-Hybride, die ein E-Kennzeichen haben. Wer elektrisch fährt, aber kein E-Kennzeichen hat, braucht die grüne Plakette weiterhin.
Was bedeutet das im Alltag?
Die Plakette kostet je nach Ausgabestelle meist zwischen fünf und 20 Euro. Bisher musste sie nach einem Kennzeichenwechsel oder einer neuen Windschutzscheibe neu besorgt werden. Für Autos mit E-Kennzeichen fällt dieser Aufwand jetzt weg. Eine Plakette, die schon an der Scheibe klebt, darf bleiben. Sie können sie aber auch entfernen.
Was bleibt, wie es ist?
Die Umweltzonen selbst bleiben bestehen. Für Benziner und Diesel ändert sich nichts: Sie brauchen weiterhin die passende Plakette, sonst droht in der Umweltzone ein Bußgeld.
Unser Tipp
Sie sind unsicher, ob Ihr Plug-in-Hybrid die Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen erfüllt? Oder Sie überlegen, auf ein Elektroauto umzusteigen? Sprechen Sie uns an. In Billerbeck, Altenberge, Glandorf und Greven beraten wir Sie persönlich und vereinbaren gern eine Probefahrt mit einem unserer Elektromodelle.